In Tiefgaragen, in der Industrie oder für die Beleuchtung von Geschäftsflächen werden häufig Leuchtstofflampen bzw. Leuchtstoffröhren verwendet. Auch im Privatbereich finden sie sich in Kellern, Garagen und Bädern.
Ab 25. August 2023 ist Schluss damit: Dann gilt EU-weit die sogenannte RoHS-Richtlinie. Dabei wird die Verwendung von Gefahrstoffen beschränkt. Da in Leuchtstofflampen Quecksilber enthalten ist, gilt laut dieser Richtlinie ein Produktionsverbot für Leuchtstofflampen der Klasse T5 und T8. Ab 1. September 2023 dürfen auch Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) nicht mehr produziert werden.
Doch kein Grund zur Sorge! Leuchtstofflampen sind weiterhin im Handel erhältlich. Bestehende Lagerbestände dürfen weiterhin verkauft werden. Die bessere Alternative: Jetzt gleich auf LED-Beleuchtung umrüsten, bevor die verbotenen Lampen nicht mehr verfügbar sind.
ECK Elektroinstallation ist ein verlässlicher Partner für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-Beleuchtung. Egal ob für Gewerbe, im Industrie- oder Privatbereich: Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Beleuchtungskonzept und informieren Sie über verschiedene Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 05372 6930-317 oder per E-Mail an eck. @ stwk.at